Gesetzesvorschlag einer „GmbH-in Verantwortungseigentum“ zurückgezogen

Der aus dem Umfeld der Stiftung Verantwortungseigentum von einer Professorengruppe erarbeitete Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer „GmbH-in Verantwortungseigentum“ wurde im Februar 2021 zurückgezogen und ein neuer Entwurf vorgelegt.

 

Die Deutsche Stiftung Eigentum hatte zuvor an dem Vorschlag einer „GmbH-in Verantwortungseigentum“ heftige Kritik geübt. Gemeinsam mit weiteren Verbänden, darunter dem Wirtschaftsrat der CDU und den Familienunternehmern, hatte sie im Dezember 2020 einen Brief an Bundesministerien und Parlamentarier gerichtet, um auf schwerwiegende Mängel des ursprünglich veröffentlichten Entwurfs aufmerksam zu machen. Kern der Kritik waren die Vereinnahmung des Begriffs „Verantwortungseigentum“ für eine spezifische Rechtsform und handwerkliche Fehler der Rechtsformgestaltung mit Missbrauchsmöglichkeiten.

 

Der Rechtsformvorschlag wird jetzt unter dem Namen „GmbH in gebundenem Vermögen“ weiterdiskutiert. Damit erkennen die Initiatoren die große Bandbreite verantwortungsvollen Eigentumsgebrauchs an. Die Deutsche Stiftung Eigentum wird die Diskussion weiter eng begleiten.